Unsere Aufgaben
Wir vertreten Menschen, die infolge Krankheit oder Behinderung ihre rechtlichen Angelegenheiten nicht selbst besorgen können, laut dem Bürgerlichen Gesetzbuch § 1896ff..Wir informieren kostenfrei und vertraulich:
• Menschen, die für ihre Angehörigen oder nahestehenden Personen eine rechtliche Betreuung führen
• alle, die mehr über das Betreuungsrecht wissen möchten
• zur Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und zur Patientenverfügung
Wir bieten regelmäßige Weiterbildungsveranstaltungen zu betreuungsrelevanten Themen an.
Weitere Informationen finden Sie unter „Angebote / Termine“.
Um sich die Vereinssatzung oder den Annahmeantrag herunterzuladen oder zu drucken, bitte einfach auf das jeweilige Wort klicken.
Vereinssatzung
Aufnahmeantrag
Verwendungsnachweis (Diese Maßnahme wird mitfinanziert durch Steuermittel auf der Grundlage des vom Sächsichen Landtag beschlossenen Haushalts)
Fotogalerie – Unsere Räumlichkeiten
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